AbfAusschluss VO HH
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom 13. Juli 1999 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung listet Abfälle auf, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen sind (gasförmige Abfälle und staubförmige, flüssige, schlammige oder pastöse Abfälle, die nicht in staub- oder wasserdichten Behältnissen bereitgestellt werden, sowie Abfälle der Ausschlussliste Anlage 1). |