AbfAusschluss VO HH

 


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom 13. Juli 1999

Link zum Rechtstext

Abfallausschlussverordnung HH

Kerninhalte

Diese Verordnung listet Abfälle auf, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen sind (gasförmige Abfälle und staubförmige, flüssige, schlammige oder pastöse Abfälle, die nicht in staub- oder wasserdichten Behältnissen bereitgestellt werden, sowie Abfälle der Ausschlussliste Anlage 1).