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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührenordnung zum Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz vom 8. August 2006

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Kerninhalte

Für die Erteilung von Auskünften, die Gewährung von Akteneinsicht oder das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen in sonstiger Weise nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz werden die in der Anlage festgelegten Verwaltungsgebühren sowie besondere Auslagen erhoben.