Oktoberausgabe eco Compliance Report
- Karsten Aldenhövel
Unseren Kunden steht ab sofort die aktuelle Ausgabe unseres Reports zur Verfügung.
Brandaktuell stellen wir Ihnen das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das endlich, dem Entwurf entsprechend, veröffentlicht worden und gleich mit zwei Änderungen am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Von großer Bedeutung sind die grundlegenden Überarbeitungen der Zertifizierungsnormen DIN EN ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme“ und DIN EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“. Wir haben die jeweiligen Änderungen für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Seitens der EU wurde eine Stabilitätsreserve für den Treibhausgasemissionshandel ab 1. Januar 2019 mit der Richtlinie 2003/87/EG eingeführt und der Aromastoff „p-Mentha-1,8-dien-7-ol“ aus der Unionsliste (Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008) wegen Gentoxizität in vivo gestrichen. Zudem wurden die Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG) und die Richtlinie 2009/28/EG, die einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorschreibt, geändert.
Im Zuge der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Straßenverkehrs-Ordnung um Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung um ein E-Kennzeichen und eine Plakette für ausländische elektrisch betriebene Fahrzeuge ergänzt.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat neue Technische Regelungen für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur (TR-EMV) veröffentlicht. Diese Regelungen sind am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Die TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ wurde neu gefasst und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie konkretisiert einige wesentliche Pflichten aus dem Gefahrstoffrecht und geht auf besondere Schutzmaßnahmen ein.
Die Saarländische Landesbauordnung wurde umfassend geändert. Sie wurde der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz von September 2012 angepasst, und die Vorschriften über Bauprodukte entsprechen nun den europarechtlichen Vorgaben.
Schlussendlich machen wir Sie mit dem mittlerweile veröffentlichen Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vertraut. Mit den geplanten Änderungen, die alle Heizungsbesitzer betreffen, soll eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen (in Form von Heizkesseln) geschaffen werden.