SprengLR 240

 



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Sprengstofflager-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in der Ausgabe vom 23. Juli 1997

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt sowohl für Lager verschiedener Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten als auch für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten außerhalb eines Lagers (kleine Mengen).

Sie erläutert bzw. konkretisiert einzelne Vorschriften des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.