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Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen vom 6. September 2023

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Kerninhalte

Diese Richtlinie ist bei der Überwachung von Ableitungen aus Kernkraftwerken, Brennelementfabriken, Brennelementzwischenlagern, Endlagern für radioaktive Abfälle sowie bei der Überwachung von Ableitungen aus in Anhang D aufgeführten Anlagen, Reaktoren und Einrichtungen anzuwenden.
Sie richtet sich an die zuständigen Behörden und konkretisiert die Pflichten nach § 103 StrlSchV des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) sowie der mit den Aufgaben der Überwachung betrauten Stellen.

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Review vom 13. März 2024