ASR A1.8
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verkehrswege vom 1. März 2022 |
Link zum Rechtstext | ASR A1.8 |
Kerninhalte | Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen in § 3a Absatz 1 und § 4 Absatz 4 sowie der Nummern 1.8, 1.9, 1.10 und 1.11 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | FM_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 01. April 2022 |