ASR A6

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bildschirmarbeit vom 1. Juli 2024

Link zum Rechtstext

ASR A6

Kerninhalte

Mit dieser ASR wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden. Sie konkretisiert die in der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie zur Unterweisung der Beschäftigten.
Die ASR gilt für
-> die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und
-> die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer
Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten

F2_SumBescha; F3_SumBescha_2; FaSi_SumBescha_8; Inst_SumBescha_5

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. Juli 2024