ASR A1.5

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fußböden vom 1. März 2022

Link zum RechtstextASR A1.5

Kerninhalte

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Fußböden nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absatz 2 sowie nach Nummer 1.5 Absätze 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFM_SumBescha_5
Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2022