ASR A1.5
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fußböden vom 1. März 2022 |
Link zum Rechtstext | ASR A1.5 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Fußböden nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absatz 2 sowie nach Nummer 1.5 Absätze 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | FM_SumBescha_5 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2022 |