ASR A3.5

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Raumtemperatur vom Juni 2010

Link zum RechtstextASR A3.5

Kerninhalte

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen und erläutert den Begriff „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.

Sie gilt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFaSi_SumBescha_8; FM_SumBescha_6
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. April 2022
Review vom 01. Mai 2021