ASR A3.5
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Raumtemperatur vom Juni 2010 |
Link zum Rechtstext | ASR A3.5 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen und erläutert den Begriff „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Sie gilt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | FaSi_SumBescha_8; FM_SumBescha_6 |
Links zur Rechtsänderung |