ASR A1.6

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände vom 30. November 2011

Link zum RechtstextASR A1.6

Kerninhalte

Die neu bekannt gegebene Technische Regel definiert Sicherheitsanforderungen bei der Planung und Auswahl sowie die Reinigung, Instandhaltung und Prüfungen von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden.

Zu den allgemeinen Sicherheitsanforderungen zählen unter anderem: 

  • die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, welche die jeweilige Nutzung und Einbausituation berücksichtigt, 
  • die Beachtung, dass ein Fenster bei nicht ausreichender Brüstungshöhe keine Absturzsicherung darstellt, 
  • die gerundete Ausführung von Griffen und Hebeln und deren Betätigung von einem sicheren Standort aus, 
  • das Sonnenschutzsysteme das Öffnen der Fenster nicht verhindern dürfen.


Bei kraftbetätigten Fenstern muss eine wirksame Sicherung gegen die Gefährdungen, wie Quetschen oder Anstoßen vorhanden sein. Diese kann beispielsweise wie folgt realisiert sein (wobei auch Kombinationen der folgenden Schutzmaßnahmen sinnvoll sein können: 

  • Einbauhöhe des Fensters von mehr als 2,50 m 
  • Eingriffsweite 8 mm (z. B. an Einzugsstellen zwischen Schiebeflügeln) 
  • akustische oder optische Warnsignale 
  • langsame Flügelbewegung 
  • geringe Schließkräfte 
  • Einrichtungen vor dem Fenster, die einen Zugang zum Bewegungsraum verhindern 
  • Not-Halt-Einrichtung am Fenster 
  • druckempfindliche Schutzeinrichtungen, z. B. Schaltleisten oder Kontaktschläuche 
  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, z. B. Lichtschranken oder Lichtgitter 
  • Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung) oder 
  • gerundete, gepolsterte Kanten


Sind die kraftbetätigten Fenster zusätzlich ferngesteuert, sind die damit verbundenen Gefährdungen (z. B. unbemerkte Schließvorgänge) in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten.

Für Dachoberlichter führt die neue Technische Regel folgende besondere Gefährdungen auf, die es generell zu beachten gilt: 

  • Einengung des Verkehrsweges 
  • Absturz von Beschäftigten 
  • Herabfallen von Gegenständen durch die Öffnung oder 
  • Zugluft


Außerdem werden allgemein erforderliche Maßnahmen für durchsichtige, nicht strukturierte Flächen (lichtdurchlässige Wände), wie z. B. eine Kennzeichnung in Augenhöhe, vorgegeben.

Bezüglich Reinigungs-/Instandhaltungs- und Prüfungsarbeiten schreibt die ASR A1.6 vor, dass bereits bei der Planung eine sichere Standfläche mit ausreichendem Bewegungsfreiraum vorzusehen ist. Bei kraftbetätigten Fenstern ist vor Aufnahme dieser Tätigkeiten zusätzlich sicherzustellen, dass deren Antrieb abgeschaltet und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert ist.

Weiter werden erforderliche, wiederkehrende Prüfungen für kraftbetätigte Fenster durch Sachkundige definiert.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumFenster; FM_SumBescha_5; FM_SumPrüfpf
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