ASR A2.3

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fluchtwege und Notausgänge vom 1. März 2022

Link zum RechtstextASR A2.3

Kerninhalte

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen, von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen
sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absätze 3 und 4 sowie Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.
Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt ebenso für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne sowie für das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen. Sie gilt auch für das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen für Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFaSi_SumAGA; FaSi_SumBescha_9; FaSi_SumOrg; FM_SumAGA; FM_SumBescha_6; FM_SumPrüfpf
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2023
Review vom 01. April 2022