ASR A2.1

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen vom 20. November 2012

Link zum RechtstextASR A2.1

Kerninhalte

Diese Arbeitsstättenregel gilt zum Schutz der Beschäftigten vor Absturz und vor herabfallenden Gegenständen sowie für das Betreten von Dächern oder Gefahrenbereichen.

Sie gilt nicht für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die Bestandteil eines Arbeitsmittels sind, das in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fällt.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFM_SumBescha_5
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