ASR A1.2

 


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Raumabmessungen und Bewegungsflächen vom 15. August 2013

Link zum Rechtstext ASR A1.2

Kerninhalte

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen. 

Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen. 

Die Abmessungen aller weiteren Räume, wie Sanitärräume (ASR A4.1), Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2), Erste-Hilfe-Räume (ASR A4.3) und Unterkünfte (ASR A4.4), richten sich gemäß der Arbeitsstättenverordnung nach der Art ihrer Nutzung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFaSi_SumBescha_8; FM_SumBescha_5
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