ASR A1.2
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Raumabmessungen und Bewegungsflächen vom 15. August 2013 |
Link zum Rechtstext | ASR A1.2 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen. Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen. Die Abmessungen aller weiteren Räume, wie Sanitärräume (ASR A4.1), Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2), Erste-Hilfe-Räume (ASR A4.3) und Unterkünfte (ASR A4.4), richten sich gemäß der Arbeitsstättenverordnung nach der Art ihrer Nutzung. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | FaSi_SumBescha_8; FM_SumBescha_5 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2022 |