ASR A3.4
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Beleuchtung und Sichtverbindung vom 2. Mai 2023 |
Link zum Rechtstext | ASR A3.4 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Weiterhin konkretisiert sie die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und bezüglich des Blendschutzes bei Sonneneinstrahlung. Diese ASR findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden oder im Freien sowie auf die Sichtverbindung nach außen. Sie beschreibt die Beschaffenheitsanforderungen für Außen- und Innenbeleuchtung sowie Sicherheitsbeleuchtung und Sichtverbindungen nach außen. Dabei werden Aspekte wie Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und Lichtfarbe berücksichtigt. Die Sicherheitsbeleuchtung muss den Anforderungen für Notbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme entsprechen. Des Weiteren sind Prüfpflichten für Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung/optische Sicherheitsleitsysteme festgelegt, um eine kontinuierliche Überwachung und Instandhaltung zu gewährleisten und potenzielle Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Am_SumSicherheitsbeleuchtung; FaSi_SumBescha_8; FaSi_SumBescha_9; FaSi_SumOrg; FM_SumBescha_6; FM_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. Mai 2023 |