Review 09.06.2017
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Erscheinungsort | BGBl. II Nr. 33 S. 1298 |
Erschienen am | 25.11.2016 |
Rechtsnorm-Review |
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Review-Datum | 09.06.2017 |
Bemerkung | BetroffenheitUnternehmen, die gefährliche Güter mit Binnenschiffen befördern; Gefahrgutbeauftragter NachrichtDie multilaterale Vereinbarung ADN/M 020 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Verwendung von Liquefied Natural Gas (LNG) als Brennstoff wurde von Deutschland gegengezeichnet und ist im Rahmen des ADN in Kraft. Abweichend von Absatz 7.1.3.31, 7.2.3.31.1, 9.1.0.31.1, 9.3.1.31.1, 9.3.2.31.1 und 9.3.3.31.1 dürfen Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, LNG als Brennstoff für ihre Antriebs- und Hilfssysteme verwenden, sofern diese Systeme Kapitel 30 und Anhang 8 Abschnitt 1 des europäischen Standards über technische Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018. Sie liegt derzeit noch nur in englischer Sprache vor. eco Compliance wird berichten, sobald die Bekanntmachung der deutschen Fassung im Verkehrsblatt erfolgt ist. HandlungsempfehlungNutzen Sie ggf. die neue Ausnahme, und halten Sie ihre Bedingungen ein. |
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Bezeichnung | REVIEW 09.06.2017 (in englischer Sprache) |
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