AETR

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals vom 1. Juli 1970

Link zum RechtstextAETR

Kerninhalte

Dieses Übereinkommen gilt im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei für den internationalen Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug, das im Hoheitsgebiet dieser oder einer anderen Vertragspartei zugelassen ist.

Es enthält Bestimmungen zu Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten sowie zu Kontrollgeräten und Überwachung durch Unternehmen.