BOA NRW

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 31. Oktober 1966

Link zum RechtstextBOA NRW

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen.

Sie gilt für alle Anschlussbahnen einschließlich Anschlussgleisen.