Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen NRW
Die Verordnung wurde aufgehoben.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 10a Landesplanungsgesetz vom 28. September 2004 |
Link zum Rechtstext | Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen |
Kerninhalte | Der Zusammenschluss der Gemeinden ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen. Im Rahmen der Anzeige einer Planungsgemeinschaft gemäß § 10a Abs. 1 Satz 2 LPlG sind der Landesplanungsbehörde die gemeinsamen Planungsziele der betreffenden Gemeinden in Grundzügen darzulegen. Die Landesplanungsbehörde informiert die betroffenen Ministerien über die Anzeige und die Planungsziele. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 14. April 2022 |