EmissErklärungsV - Abwasser NRW

 



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Emissionserklärungsverordnung - Abwasser

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Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen in der Fassung vom 24. Januar 2002

KerninhalteDiese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das in den in Anhang 1 aufgeführten Anlagen anfällt und in Gewässer oder in öffentliche Abwasseranlagen oder in Abwasseranlagen, die der privaten Abwasserbeseitigung dienen (Abwasseranlagen Dritter), eingeleitet wird (Emission).