FeuVO NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 10. Dezember 2018

Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen.

Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.