SV-BodAltlVO NRW

 



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Sachverständigenverordnung Bodenschutz und Altlasten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten vom 23. Juni 2002

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt unter anderem die Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen sowohl nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als auch nach dem Landesbodenschutzgesetz zu stellenden Anforderungen und das Verfahren zum Nachweis der Anforderungen und zur Zulassung.

Es beinhaltet zudem Bestimmungen über Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen wahrzunehmenden Aufgaben.

Links zur RechtsänderungReview vom 04. März 2022