Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails

Hätten Sie's gewusst?

Bereits 2007 trat das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft. Es enthält Bestimmungen über die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Was viele nicht wissen, ist, dass sich diese Angaben auch auf geschäftliche E-Mails, Faxe etc. beziehen.

 

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