PSA: Stech- und Schnittschutz

Hieb- und stichfest

Klassische Arbeitsplätze, an denen ein Stechschutz als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung notwendig ist, sind die fleisch- und holzverarbeitende Industrie. Grundsätzlich benötigen jedoch Mitarbeiter an allen Arbeitsplätzen, an denen es zu Kontakt mit scharfkantigen Werkstücken kommen kann, einen Stechschutz. Diesen gibt es speziell zugeschnitten für nahezu alle Körperregionen: vom Kopf über den Rumpf und die Extremitäten bis hin zu den Füßen.

Gleich zwei DGUV-Regeln beschäftigen sich mit diesem Thema:

  • DGUV Regel 112-196
  • DGUV Regel 112-200

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