PSA: Anti-Vibrationshandschuhe

Anti-Vibrationsschutzhandschuhe dämpfen Vibrationen nur bedingt

Den Einsatz von Anti-Vibrationsschutzhandschuhen an Arbeitsplätzen mit Hand-Arm-Vibrationsgefährdung regeln die DGUV-Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. In ihnen wird die Benutzung von PSA und damit auch von Anti-Vibrationsschutzhandschuhe allerdings nicht zwingend vorgeschrieben, da die hundertprozentige Wirkungsweise bis dato nicht nachgewiesen werden konnte.

Auch wenn das CE-Siegel keine grundsätzliche dämpfende Wirkung der Handschuhe sichert, ist die Benutzung von CE-geprüften Anti-Vibrationsschutzhandschuhen als eine von mehreren Maßnahmen sinnvoll, um die Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers, z. B. bei der Benutzung von Bohrmaschinen, Presslufthämmern oder Winkelschleifern, zu mindern.

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