HygMedVO NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 13. März 2012

Link zum RechtstextHygMedVO NRW

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen in folgenden medizinischen Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken