Vollzug der RöV und der StrlSchV
Link zum Rechtstext | Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung vom 23. Juni 2015 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie bildet die Grundlage für eine bundesweit vergleichbare Prüf- und Beratungstätigkeit der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nach § 17a RöV und § 83 StrlSchV. Sie führt aus, welche Aufgaben die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Sicherung der Qualität bei Anwendungen von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen am Menschen haben. Sie gibt zudem Hinweise zur Bestimmung der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen durch die zuständige Behörde sowie zum Betrieb und zur Arbeitsweise. |