LwWSGVO-OB NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Rechtsverordnung für Schutzbestimmungen im Bereich Bodenschatzgewinnung für die Wasserschutzgebiete im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2021

Link zum Rechtstext

Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung oberirdische Bodenschatzgewinnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung die oberirdische Bodenschatzgewinnung sowie damit verbundene Sprengungen zur Auflockerung der zu entnehmenden Gesteine sowie damit verbundene Wasserhaltungen durch künstliche Absenkung des Grundwasserstandes zur Trockenhaltung des Abbaubereiches in den Schutzzonen I, II, III, III A und III B in Trinkwasserschutzgebieten für Grundwasser sowie in den Schutzzonen I, II, II A, II B und III in Trinkwasserschutzgebieten für Talsperren.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. November 2021