GebO Abfallentsorgung HH

 


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll vom 5. Dezember 2000

Link zum Rechtstext

Gebührenordnung für die Abfallentsorgung

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung (Vorhaltung von Abfallentsorgungseinrichtungen, Gestellung von Umleer- und Einwegbehältern, Entsorgung der Abfälle) gebührenpflichtig ist und neben einer pauschalen Grundgebühr behälterbezogene Entsorgungs- und Transportgebühren von den Gebührenpflichtigen erhoben werden.