Kerninhalte | In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt: -> harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Union; -> Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich; -> besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten für Akteure in Bezug auf solche Systeme; -> harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme; -> harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck; -> Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die Governance und Durchsetzung der Marktüberwachung; -> Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen. Die Verordnung gilt für -> Anbieter, die in der Union KI-Systeme in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind; -> Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in der Union haben oder in der Union befinden; -> Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in einem Drittland haben oder sich in einem Drittland befinden, wenn die vom KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird; -> Einführer und Händler von KI-Systemen; -> Produkthersteller, die KI-Systeme zusammen mit ihrem Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen; -> Bevollmächtigte von Anbietern, die nicht in der Union niedergelassen sind; -> betroffene Personen, die sich in der Union befinden. |