Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen NRW

 



Die Verordnung wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 10a Landesplanungsgesetz vom 28. September 2004

Link zum RechtstextVerordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen

Kerninhalte

Der Zusammenschluss der Gemeinden ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.

Im Rahmen der Anzeige einer Planungsgemeinschaft gemäß § 10a Abs. 1 Satz 2 LPlG sind der Landesplanungsbehörde die gemeinsamen Planungsziele der betreffenden Gemeinden in Grundzügen darzulegen.

Die Landesplanungsbehörde informiert die betroffenen Ministerien über die Anzeige und die Planungsziele.

Links zur RechtsänderungReview vom 14. April 2022