MuSchR 10.1.01
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdungsbeurteilung, Regel des Ausschusses für Mutterschutz vom 8. August 2023 |
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Kerninhalte | Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die neue Regel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) legen fest, dass Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten, einschließlich schwangerer und stillender Frauen, gewährleisten müssen. Zu den wesentlichen Pflichten gehört die Durchführung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung, die bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft oder Stillzeit aktualisiert werden muss. Diese Beurteilung muss von qualifizierten Personen durchgeführt werden, und bei Bedarf sollten externe Experten hinzugezogen werden. Alle ergriffenen Schutzmaßnahmen müssen umgehend umgesetzt, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Zudem ist es Pflicht, alle Mitarbeiter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu informieren und alle Schritte und Maßnahmen lückenlos zu dokumentieren, um rechtlich abgesichert zu sein. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | ElektroF_SumGefährdb; F2_SumGefährdb; F3_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb; FM_SumGefährdb; Inst_SumGefährdb; Kita_SumGefährdb |
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