HambAndV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Andienung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung vom 10. April 2007 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Verordnung ist die Gewährleistung einer gemeinwohlverträglichen und ortsnahen Beseitigung von Abfällen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder aus ethischen Gründen einer besonderen Behandlung bedürfen, innerhalb des norddeutschen Raumes gemäß den Festlegungen im „Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle“ vom 26. Juli 2011. |