EmpfGS 409
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (Ausgabe Oktober 2023) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Empfehlung befasst sich mit dem Zusammenspiel der REACH- und Arbeitsschutzgesetzgebung, insbesondere im Kontext der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie zielt darauf ab, Arbeitgebern zu helfen, REACH-basierte Informationen für die Gefährdungsbeurteilung effektiv zu nutzen und zu aktualisieren. Hierbei stehen die Vorgaben der TRGS 400 im Vordergrund. Wesentliche Punkte der Empfehlung: -> Sicherheitsdatenblätter als Hauptinformationsquelle: Diese enthalten wesentliche Daten für die Gefährdungsbeurteilung und müssen gemäß REACH-Verordnung vom Lieferanten bereitgestellt werden. -> Umgang mit Expositionsszenarien: Expositionsszenarien in erweiterten Sicherheitsdatenblättern beschreiben Risikomanagementmaßnahmen und Einsatzbedingungen für Stoffe. Arbeitgeber müssen diese Informationen in ihre Gefährdungsbeurteilungen einbeziehen, jedoch an die spezifischen Arbeitsplatzbedingungen anpassen. -> Plausibilitätsprüfung des Sicherheitsdatenblatts: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in Sicherheitsdatenblättern zu überprüfen. -> Registrierungsnummer und UFI: Diese Informationen im Sicherheitsdatenblatt helfen, den Registrierungsstatus und die Rezeptur eines Stoffes oder Gemisches zu identifizieren, sind aber für die Gefährdungsbeurteilung nicht direkt relevant. -> REACH-Pflichten bei fehlenden Expositionsszenarien: Fehlt ein Expositionsszenarium für eine bestimmte Verwendung, muss der Arbeitgeber aktiv werden, um die notwendigen Informationen zu beschaffen oder gegebenenfalls ein eigenes Expositionsszenarium zu erstellen. Die Empfehlung dient als Leitfaden, um Arbeitgebern zu ermöglichen, REACH-Informationen effektiv für den Arbeitsschutz zu nutzen und gleichzeitig ihre Pflichten nach der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. |
Links zur Rechtsänderung |