Gesetz über den kostenfreien Zugang
Nicht mehr gültig!
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den kostenfreien Zugang zu staatlichen Umweltdaten vom 29. Januar 2008 |
Kerninhalte | Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang zu den vorhandenen digitalen Daten der staatlichen Umweltverwaltung, soweit Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen; sie sind von der Zahlung von Kosten für die Übermittlung und Nutzung befreit. |