SächsUIG
Link zum Rechtstext | Sächsisches Umweltinformationsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen für den Freistaat Sachsen vom 1. Juni 2006 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die Behörden oder sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügen, festzulegen und sicherzustellen, dass Umweltinformationen systematisch in der Öffentlichkeit verbreitet werden. |
Links zur Rechtsänderung |