SächsUIG

 



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Sächsisches Umweltinformationsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen für den Freistaat Sachsen vom 1. Juni 2006

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die Behörden oder sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügen, festzulegen und sicherzustellen, dass Umweltinformationen systematisch in der Öffentlichkeit verbreitet werden.

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Review vom 09. September 2022