SächsIntegrG

 



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Link zum Rechtstext

Sächsisches Integrationsgesetz

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai 2004

 

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Integration).