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Umweltverträglichkeitsprüfung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2019


Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, sowie die Durchführung der Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen (Strategische Umweltprüfung) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments im Freistaat Sachsen.