SächsSÜG

 



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Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen vom 19. Februar 2004

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). Zweck der Überprüfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt.

Dieses Gesetz gilt unter anderem für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen, der Gemeinden, der Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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Review vom 01. September 2024