SächsInklusG

 



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Sächsisches Inklusionsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 2. Juli 2019

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Das Gesetz richtet sich überwiegend an öffentliche/behördliche Stellen.