SächsInklusG
Link zum Rechtstext | Sächsisches Inklusionsgesetz |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Das Gesetz richtet sich überwiegend an öffentliche/behördliche Stellen. |