AMR 3.3
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge vom 2. November 2022 |
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Kerninhalte | Diese AMR konkretisiert die Regelungen der ArbMedVV. Sie soll zu einer ganzheitlichen Praxis arbeitsmedizinischer Vorsorge und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2 |
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