DGUV Information 213-100
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 (Ausgabe April 2017) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information stellt eine branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten in der Elektroinstallation dar. Sie enthält branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen, die zur Staubminimierung angewendet werden, sowie eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) bei den aufgeführten Tätigkeiten eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Im Anhang sind in Tabelle 1 die Tätigkeiten beschrieben, bei denen eine Exposition gegenüber Stäuben besteht; Tabelle 2 enthält eine Liste möglicher Schutzmaßnahmen. |