DGUV Information 214-054

 





Die DGUV Information 214-054 wurde aufgehoben.

Link zum Rechtstext

GUV-I 8604 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Begleiten von Zügen (Ausgabe April 2004)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung beim Begleiten von Zügen des Personenverkehrs im Eisenbahnbetrieb sowie bei zugehörigen Tätigkeiten.

Sie erläutert die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen der Unfallverhütungsvorschrift „Eisenbahnen" (DGUV Vorschrift 72).