DGUV Information 214-053

 





Die DGUV Information 214-053 wurde aufgehoben.

Link zum Rechtstext

GUV-I 8602 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Führen von Triebfahrzeugen (Ausgabe Juni 2004)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung beim Führen von Triebfahrzeugen sowie bei zugehörigen Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb.

Sie erläutert die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen der Unfallverhütungsvorschrift „Eisenbahnen" (DGUV Vorschrift 72).