PVUmsVO HH
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik auf Dach- und Stellplatzflächen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz vom 16. April 2024 |
Link zum Rechtstext | Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik auf Dach- und Stellplatzflächen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz. In den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen alle Gebäude gemäß § 2 Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) (Gebäude, die selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen sind, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit einer Bruttodachfläche von jeweils mindestens 50 m². Als für eine Nutzung von solarer Strahlungsenergie geeignete offene Stellplatzanlagen fallen unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung die neu zu errichtenden offenen Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen sowie die um mehr als 35 Stellplätze zu erweiternden offenen Stellplatzanlagen, deren Stellplatzflächen ausschließlich für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t vorgesehen und höchstens geringfügig verschattet sind. |
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