UmwGebO HH
Link zum Rechtstext | UmweltgebührenO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass für Amtshandlungen auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Naturschutzes, des Energierechts sowie des Wasser- und Deichwesens unbeschadet anderweitiger Regelungen Verwaltungsgebühren erhoben werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. Januar 2024 |