ÖkokontoVO HH
Link zum Rechtstext | Ökokontoverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen vom 3. Juli 2012 |
Kerninhalte | Die neue Verordnung regelt die Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für künftige Eingriffe in Hamburg. Eine Buchung im Ökokonto muss bei der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde beantragt werden. Die dafür einzureichenden Angaben sind konkret in der neuen Verordnung aufgeführt. |