Kerninhalte | Diese Verordnung regelt Pflicht und Umfang sowie Beschaffenheit von Nachweisen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Sie gilt für Nutzungsberechtigte von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassersammelgruben, für Fachbetriebe für die Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen, für Fachkundige für die Überprüfung von Abscheideranlagen, für Fachbetriebe für die Abfuhr des Abwassers aus Abwassersammelgruben sowie sonstigen Abwassers, das nicht unmittelbar über einen Sielanschluss in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden darf, und für Fachbetriebe für die Fäkalienabfuhr in Behältern. |