KomAbwVO HH

 



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Kommunal-Abwasserverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 24. Juni 1997

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und erklärt das Küstengewässer der Freien und Hansestadt Hamburg in der Nordsee als empfindliches Gebiet und die Einzugsgebiete der Oberflächengewässer in der Freien und Hansestadt Hamburg als Einzugsgebiete empfindlicher Gebiete im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie.

Sie gilt für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von biologisch abbaubarem industriellem Abwasser bestimmter, im Anhang aufgelisteter Branchen sowie für Klärschlamm.