DGUV Information 213-110

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sprengarbeiten - Anwendungshinweise zur SprengTR 310 (Ausgabe Januar 2021)

Link zum Rechtstext

Sprengarbeiten

Kerninhalte

Die DGUV Information 213-110 dient Sprengberechtigten sowie Unternehmern als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310). Dazu wird der Text der SprengTR 310 mit Erläuterungen sowie praxisorientierten Anwendungsbeispielen und Abbildungen ergänzt. Die DGUV Information bildet somit den Stand der Technik, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktisches Erfahrungswissen im Bereich der Sprengarbeiten ab.

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Review vom 01. Februar 2021