DGUV Information 203-035 (ehemals BGI 5006)

 



Nicht mehr gültig

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung (Ausgabe Oktober 2004)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-035

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf die Ermittlung unmittelbarer Gefährdungen künstlicher inkohärenter optischer Strahlung (100 nm bis 1 mm). 

Sie findet keine Anwendung auf Laserstrahlung. 

In Anhang 8 wurde eine Empfehlung zur Auswahl von Schutzbrillen bei Einwirkung sichtbarer Strahlung aufgenommen.

DIE SCHRIFT WURDE ZURÜCKGEZOGEN.